Die Schleppleine
Bei Regatten oder Trainingsmaßnahmen beobachtet man immer wieder, dass Boote mit unbrauchbaren bzw. ungeeigneten Schleppleinen ausgerüstet sind. Die Schleppleine gehört zur Sicherheitsausrüstung eines Optis. Die Ausführung der Schleppleine ist in den Klassenvorschriften (KV) genau beschrieben.
Gemäß den Klassenvorschriften (KV) muß die Schleppleine aus schwimmfähigem Material gefertigt sein. Der Mindestdurchmesser der Schleppleine beträgt 5 mm, die Länge darf 8 m nicht unterschreiten. Die Schleppleine ist mittels Palstek am Mastfuß oder der Mastducht festzuknoten, in das andere Ende ist ebenfalls ein Palstek einzuknoten. KV 4.3
Empfehlung:Ca. 1 m vom Mastfuß entfernt ist ein Schnappschäkel oder Schnapphaken in die Schleppleine einzuknoten. In diesen Schnappschäkel wird dann das folgende Schiff in einem Schleppverband eingehängt.
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Die nachfolgenden Schiffe eines Schleppverbandes werden nicht irgendwo am Opti eingehängt, sondern in den Schnappschäkel. Die Last der nachfolgenden Schiffe wird nicht vom Opti aufgenommen, sondern nur von der Schleppleine. Es kann nichts am Opti kaputtgehen. Die Schleppverbindung kann leicht und schnell hergestellt werden und genauso schnell wieder getrennt werden.
Damit die Schleppleine immer sofort einsatzbereit ist, sollte sie nicht einfach unter die Mastducht geworfen werden, wo sie sich leicht verknoten kann. Man kann die Schleppleine in langen geordneten Bahnen unter die Gurte eines seitlichen Auftriebskörpers legen.
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Das Ganze als PDF |
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Stephan Gorgels

















