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27. Mai 2020

Keine DODV-Mitgliederversammlung im August

(bmg) Die für den 1. August geplante Mitgliederversammlung der DODV im Rahmen der INTERNATIONALEN DEUTSCHEN JÜNGSTENMEISTERSCHAFT 2020 in Hüde/Dümmer See kann nicht stattfinden. Noch ist es dem DODV Vorstand nicht möglich, einen Ersatztermin zu benennen. Nach den derzeitigen Entscheidungen der Bundes- und Landesregierungen zur Kontaktsperre aufgrund der Corona-Pandemie sind Versammlungen größerer Gruppen nicht erlaubt.

Satzungsgemäß findet die DODV Mitgliederversammlung alle zwei Jahre statt, die letzte Versammlung wurde im Sommer 2018 in Warnemünde durchgeführt. Das Nicht-Einhalten des diesjährigen Termins ist durch ein vom Bundestag am 25. März verabschiedetes Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie rechtlich abgesichert. Die Vorstandsmitglieder führen nach Artikel, § 5 Absatz 2 des Gesetzes zur Abmilderung der Covid-19-Pandemie im Zivil-. Insolvenz- und Strafverfahrensrecht die Amtsgeschäfte bis zur Wieder- oder Neubestellung fort. Dadurch bleibt auch ohne Mitgliederversammlung die Handlungsfähigkeit der DODV erhalten.

 

 



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